Dabei habe sie jedoch die von ihr in Anwesenheit der Polizei erstellten Fotos nicht gewürdigt, auf welchen Spuren von Make-up und Haarbüschel auf dem Kissen erkennbar seien und welche klar vom Drücken des Kissens auf das Gesicht zeugen würden. Die Staatsanwaltschaft Baden habe das Verfahren (mit Ausnahme des Verfahrens wegen Tätlichkeiten im Zusammenhang mit dem Drücken der Hand auf den Mund) eingestellt, ohne zu prüfen, ob der Beschuldigte durch das -8-