" 1. Es sei die Einstellungsverfügung vom 26. Juli 2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, nach Abnahme der erforderlichen Beweise bzw. nach Durchführung einer Untersuchung Anklage beim zuständigen erstinstanzlichen Gericht zu erheben. 2. Es sei der Beschuldigte zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine angemessene Entschädigung (zzgl. 7.7% MWST) für ihre notwendigen Aufwendungen im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu bezahlen. -3- 3. Unter Kostenfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."