2. 2.1. Am 26. Juli 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Baden die Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten wegen einfacher Körperverletzung, Beschimpfung und Tätlichkeiten. Von der Einstellung ausgenommen wurde das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätlichkeiten (Zuhalten des Mundes zum Nachteil der Beschwerdeführerin), worüber im Strafbefehlsverfahren zu befinden sei. Die Einstellungsverfügung wurde am 29. Juli 2022 durch die Oberstaatsanwaltschaft genehmigt.