1. Am 16. August 2019 kam es am Wohnort des Beschuldigten zu einer Auseinandersetzung zwischen der Beschwerdeführerin und dem Beschuldigten. Die Beschwerdeführerin stellte gleichentags Strafantrag im Zusammenhang mit "häuslicher Gewalt mit gegenseitigen Tätlichkeiten und Beschimpfungen" und konstituierte sich als Zivil- und Strafklägerin. Der Beschuldigte verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags. Die Kantonspolizei verfügte die Wegweisung der Beschwerdeführerin vom Wohnort des Beschuldigten für die Dauer vom 16. August 2019 bis 26. August 2019 zur "Wahrung von Sicherheit und Ordnung".