Urteil des Bundesgerichts 8C_626/2018 vom 29. Januar 2019 E. 6.2). Das hat die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten vorliegend getan und sie ist – wie sogleich aufzugeigen ist – überdies zu Recht zum Schluss gekommen, dass keine Hinweise für eine Nötigung vorliegen.