Hätte er die Beziehung zu seiner Ehefrau nicht weiter belasten wollen, so hätte er sich wohl gar nicht erst an die Polizei gewandt. Unklar ist schliesslich, weshalb sich aus den Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der polizeilichen Einvernahme (insbesondere aus der Aussage des Beschwerdeführers, er wolle einfach, dass die Polizei wisse, was der Stand der Dinge sei und die Situation kenne, bevor Gerüchte in Umlauf kämen, er wolle einfach erzählen, was passiert sei, nicht dass die Polizei später höre, er sei verschwunden) ergeben soll, dass er Angst gehabt habe, seine Ehefrau könne die Polizei bzw. die Behörden allgemein zu seinem Nachteil einsetzen.