Denn die "gesamte Dimension" der von ihm in der Strafanzeige behaupteten und zum Nachteil seiner Person angeblich verübten Gewalt erschöpft sich – wie dargelegt – in vagen, unglaubhaften Anschuldigungen. Überdies erscheint die Behauptung, er habe damals der Polizei nicht vertraut, auch deshalb wenig glaubhaft, weil er (gemeinsam mit seinen) Verwandten im Januar 2022 gleich mehrere Polizeikorps (Kantonspolizeien der Kantone Waadt, Bern und Aargau sowie Regionalpolizei Bremgarten) in Aktion versetze. Hätte er damals der Polizei nicht vertraut, hätte er sich kaum mehrmals an die Polizei gewandt bzw. diese über seine Verwandten alarmiert.