nicht dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten diese untersuchen müsste. Überdies weist die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zu Recht darauf hin, dass das Abstellen auf die ersten polizeilichen Aussagen auch deshalb sachgerecht war, weil die befragte Person anlässlich der ersten Einvernahme in der Regel noch unbeeinflusst aussagt.