Die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe bleiben folglich vage und abstrakt. Solche ungenauen Schilderungen mussten die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten nicht veranlassen, die früher gemachten Aussagen des Beschwerdeführers in Zweifel zu ziehen und ihn erneut einvernehmen zu lassen. Der Beschwerdeführer verkennt, dass seine im Rahmen der Strafanzeige erhobenen widersprüchlichen und unglaubhaften Anschuldigungen - 11 -