Überdies werden die in der Strafanzeige erhobenen Anschuldigungen bloss allgemein, ohne die Schilderung irgendwelcher Details umschrieben, was diese ebenfalls unglaubhaft macht. Weder werden in der Strafanzeige konkrete Vorfälle näher umschrieben (etwa wann und wo er gebissen worden sein soll bzw. es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll), noch wird ausgeführt, was der konkrete Anlass oder die Folgen der gegen ihn verübten Straftaten gewesen sein sollen.