Von dieser Sachlage geht gemäss ihrer Beschwerdeantwort zudem auch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten aus. Der Beschwerdeführer richtet sich mit seiner Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Vorwürfe der mehrfachen Nötigung sowie der mehrfachen Tätlichkeiten. - 10 - 6.3. 6.3.1. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten ist nicht zu beanstanden.