Auch habe die am 2. Januar 2022 vor Ort ausgerückte Regionalpolizei Bremgarten keine strafbaren Handlungen feststellen können. Die Aussage des Beschwerdeführers, seine Schwiegermutter und seine Frau seien immer zuhause, sei überdies falsch. Beide seien ausser Haus berufstätig (die Schwiegermutter zu 50%, die Ehefrau gar zu 100%). Der Beschwerdeführer sei meist alleine zuhause gewesen, habe Freunde, Verwandte oder einen Sprachkurs besucht oder herumgehangen und habe frei mit dem Mobiltelefon kommuniziert. Niemand habe ihn kontrolliert oder eingeschränkt. Die Behauptung, es sei dem Beschwerdeführer verboten worden, einer Arbeit nachzugehen, sei ebenfalls falsch.