Er wolle einfach erzählen, was passiert sei, nicht dass die Polizei später höre, dass er verschwunden sei. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten müsse den Beschwerdeführer erneut befragen und dürfe nicht einfach in antizipierter Beweiswürdigung zum Schluss kommen, es sei zu keiner physischen Gewalt durch die Beschuldigte gekommen.