Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung seines Rechtsanwalts als amtlicher Rechtsbeistand. 3.2. Mit Verfügung vom 29. September 2022 wies die Verfahrensleiterin das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ab und forderte den Beschwerdeführer auf, innert einer Frist von 10 Tagen eine Sicherheit für allfällige Kosten in Höhe von Fr. 1'000.00 zu leisten. Diese Frist wurde dem Beschwerdeführer letztmals bis zum 7. November 2022 erstreckt. Die Sicherheit ging am 8. November 2022 bei der Obergerichtskasse ein. 3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 11. November 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten: