1.3. Nachdem dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 30. Mai 2022 durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten die Einstellung des Verfahrens in Aussicht gestellt worden war, liess der Beschwerdeführer durch seinen Anwalt am 13. Juni 2022 Strafanzeige gegen die Beschuldigte sowie gegen seine Schwiegermutter wegen mehrfacher Nötigung, Freiheitsberaubung (eventualiter Versuch dazu) und Tätlichkeiten im Zeitraum 1. Mai 2021 bis Januar 2022 erstatten. 2. Am 13. Juli 2022 verfügte die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten betreffend die Beschuldigte: " 1. Das Strafverfahren gegen die beschuldigte Person wegen Sachentziehung wird eingestellt (Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO).