1.2. Am 10. Januar 2022 sprach der Beschwerdeführer in Begleitung von Verwandten bei der Kantonspolizei Bern vor. Diese verwies ihn an die Kantonspolizei Aargau, welche ihn gleichentags einvernahm. Anlässlich der Einvernahme schilderte der Beschwerdeführer eheliche Probleme mit der Beschuldigten sowie Konflikte mit den Schwiegereltern, verneinte aber, Gewalt erlebt zu haben und wünschte ausdrücklich, niemanden zur Anzeige zu bringen, sondern lediglich die Kantonspolizei Aargau über den "Stand der Dinge" zu informieren.