1. 1.1. Am 2. Januar 2022 meldete sich eine Cousine des Beschwerdeführers bei der Kantonspolizei Waadt und machte geltend, der Beschwerdeführer werde seit drei Monaten in der Wohnung, in welcher er gemeinsam mit seiner Ehefrau (der Beschuldigten) und seinen Schwiegereltern wohne, eingesperrt. Die daraufhin ausgerückte Patrouille der Regionalpolizei Bremgarten stellte indessen keine strafbaren Handlungen fest, sondern kam zum Schluss, dass es sich um ein Missverständnis innerhalb der Familie gehandelt habe.