5.3. Bei der Verkehrskontrolle vom 1. August 2022 wurde beim Beschwerdeführer ein ausserordentlich nervöses Verhalten festgestellt. Des Weiteren habe der Beschwerdeführer beim Standtest geschwankt, die Hände hätten gezittert und die Augenlider geflattert. Die Messung mit dem Atemalkoholtestgerät ergab 0.00 mg/l. Hingegen reagierte der Betäubungsmittelvortest positiv auf THC/Cannabis und Benzodiazepine (vgl. act. 15 ff.).