3.5. Am 19. Oktober 2022 reichte der Beschwerdeführer unaufgefordert eine weitere Stellungnahme ein. Darin beantragte er, das in der Zwischenzeit erstellte Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin Aarau vom 3. Oktober 2022 sei aus den Akten zu entfernen. Des Weiteren sei das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau zu verpflichten, die Verfügung vom 11. Oktober 2022 zurückzuziehen. Für seine Aufwände sei er mit Fr. 500.00 zu entschädigen. Für den unrechtmässigen Ausweisentzug sei er mit Fr. 200.00 pro Tag zu entschädigen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: