3.4. Mit Stellungnahme vom 8. September 2022 hielt der Beschwerdeführer an seinen mit der Beschwerde gestellten Anträgen fest und beantragte darüber hinaus, er sei mit pauschal Fr. 250.00 pro Einschreiben zu entschädigen. Des Weiteren verlangte er eine Entschädigung von Fr. 300.00 für seine Aufwände.