3.2. Mit Verfügung vom 23. August 2022 wies die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau das Gesuch um Verlängerung der Beschwerdefrist bzw. Ansetzung einer Nachfrist für die Beschwerdebegründung ab. -3- 3.3. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 25. August 2022, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, unter Kostenfolgen.