2. 2.1. Der über den Vorfall informierte zuständige Pikett-Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ordnete gleichentags um 16:12 Uhr mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe, eine ärztliche Untersuchung des Beschwerdeführers und die Auswertung der Urin- und Blutprobe durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau an. Die Blutprobe wurde dem Beschwerdeführer gleichentags im Spital Muri entnommen und die ärztliche Untersuchung wurde vorgenommen. Eine Urinasservierung konnte nicht durchgeführt werden.