Die aktenkundige Bilanz und Erfolgsrechnung entsprechen dem gängigen Aufbau und führen jede Position einzeln und nachvollziehbar auf, wobei sowohl die Aktiv-/Passivposten wie auch Erfolgs-/Aufwandsposten jeweils den identischen Gesamtsaldo aufweisen. Aus der Erfolgsrechnung resultierte ein Verlust von Fr. 1'127.03, welcher gemäss der plausiblen Darstellung der Beschuldigten (Stellungnahme Beschuldigte vom 15. September 2022, Bst. c) den Stockwerkeigentümern in der Bilanz bereits anteilsmässig zugewiesen wurde, zumal der Verlust ohnehin durch diese zu tragen war. Inwiefern die Jahresrechnung nicht dem schweizerischen Gesetz und dem