Die Beschuldigten, beide als Revisoren für die F. AG tätig, reichten am 31. Oktober 2018 einen Revisionsbericht ein, worin festgehalten wurde, dass die Jahresrechnung dem schweizerischen Gesetz und dem Benutzungs- und Verwaltungsreglement entspreche. Bei den Beschuldigten handelt es sich um zugelassene Revisionsexperten, welche durch die G. GmbH beauftragt wurden, den Jahresabschluss auf seine Richtigkeit zu überprüfen (Beschwerde, S. 2; Stellungnahme Beschuldigte vom 15. September 2022, Bst.