In der Tat führe die Stockwerkeigentümergemeinschaft jährlich eine Bilanz und eine Betriebskostenabrechnung, deren Total am Ende des Geschäftsjahres auf die Eigentümerkonten (Debitorenkonto) übertragen werde. Aus naheliegenden Gründen entstehe dabei weder ein Gewinn noch ein Verlust. Die G. GmbH führe eine jährliche Erfolgsrechnung mit einer entscheidenden Falschbuchung. Sie verbuche die quartalsmässigen Anzahlungen des Geschäftsjahres in der Höhe von Fr. 51'944.00 als Ertrags-, statt als Bilanzposten, was zu einer Zerrüttung ihrer Erfolgsrechnung führe.