2.4. Mit Stellungnahme vom 3. Oktober 2022 führt der Beschwerdeführer aus, dass die G. GmbH für den Abschluss der Stockwerkeigentümergemeinschaft […], per 30. Juni 2021 die buchhalterische Darstellungsweise des Beschwerdeführers übernommen habe. Die Behauptung der Beschuldigten, dass die Jahresrechnung per 30. Juni 2018 korrekt sei, sei falsch. Der Beschwerdeführer werfe den Beschuldigten vor, im Dienste der G. GmbH zu arbeiten. In der Tat seien für die vier Buchhaltungskreise der […] insgesamt mindestens 16 Jahresrechnungen nach diesem inkorrekten Raster aufgestellt worden.