und Erfolgsrechnung liege nicht vor. In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sei der erlittene Verlust durch die Eigentümer zu tragen, weshalb dieser in der Bilanz auch anteilsmässig den Eigentümern zugewiesen worden sei. Eine Korrektur der Bilanz sei daher nicht notwendig und die Aktiven und Passiven seien gleich hoch. Die fragliche Jahresrechnung sei von der Stockwerkeigentümergemeinschaft genehmigt worden. Sowohl der Vorwurf der Täuschung der Eigentümer wie auch der Urkundenfälschung werde in aller Form zurückgewiesen.