Das Unternehmen F. AG sei von der Immobilienverwalterin E. freiwillig beauftragt worden, wobei sie (gemeint wohl die F. AG) im Auftrag der G. GmbH arbeite und deshalb von ihr bezahlt werde. Sie würden in der Tat eine rechtsmissbräuchliche Vereinigung zwecks Täuschung von Eigentümern bilden. Weil das Testat falsch gewesen sei, sei es den Stockwerkeigentümern anlässlich der besagten Stockwerkeigentümerversammlung nur vorgelesen und nicht verteilt worden. Erst nach massivem Druck habe der Beschwerdeführer eine Kopie erhalten. Die Fakten seien klar, die Jahresrechnung sei falsch. Nach Verbuchung des Jahresergebnisses falle die Bilanz ins Ungleichgewicht.