2. 2.1. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau führte in der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung vom 5. August 2022 aus, dass die beiden Beschuldigten als Revisoren für die Stockwerkeigentümergemeinschaft […], amten würden. In dieser Funktion hätten sie am 31. Oktober 2018 zuhanden der Stockwerkeigentümerversammlung testiert, dass die Jahresrechnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft […], für das am 30. Juni 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und dem Benutzungs- und Verwaltungsreglement entspreche. Der Beschwerdeführer beanstande dieses Testat als falsch, insbesondere sei er der Ansicht, dass die Bilanz weder auf den 30. Juni 2018 abgeschlossen