4.2. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau hat mit Entscheid vom 28. September 2021 das Ausstandsgesuch der Präsidien des Bezirksgerichts Lenzburg in den Verfahren ST.2021.99/100 gutgeheissen. Zu dessen Begründung führte sie aus, die berufsbedingte sowie soziale Beziehungsnähe der Präsidentinnen und des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats und Einzelzeichnungsberechtigten der Strafklägerin, der bis am 31. Dezember 2020 als Bezirksrichter geamtet habe, sei offensichtlich und die entsprechenden Gegebenheiten führten dazu, dass die Präsidentinnen und der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg in der vorliegenden