ST.2021.99/100 an das Gerichtspräsidium Muri zur Beurteilung überwiesen. Im Namen des Strafgerichtspräsidiums Lenzburg werde daher höflich um Beurteilung des Antrags der Beschuldigten bzw. um Überweisung der Strafverfahren ST.2020.111/112 an das Gerichtspräsidium Muri ersucht, was aus prozessökonomischen aber auch allfälligen Strafzumessungsgründen als sinnvoll erachtet werde.