3.2. Am 2. Februar 2022 überwies die Justizleitung die Eingabe des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 21. Januar 2022 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau zur Beurteilung. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: