2.4. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2021 überwies das Präsidium der Justizleitung die Strafverfahren ST.2021.99/100 zur Behandlung und zur Beurteilung an das Gerichtspräsidium Muri. -4- 3. 3.1. Am 21. Januar 2022 überwies der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg den Antrag der Beschuldigten um Wechsel des Gerichtsstands an die Justizleitung und ersuchte im Namen des Strafgerichtspräsidiums Lenzburg um Überweisung der Strafverfahren ST.2020.111/112 an das Gerichtspräsidium Muri.