2.2. Mit Eingabe vom 11. Oktober 2021 beantragten die Beschuldigten beim Bezirksgericht Lenzburg die Überweisung gemäss Art. 41 Abs. 1 StPO der aktuell beim Bezirksgericht Lenzburg hängigen Strafverfahren (ST.2020.111/112) an das Bezirksgericht, welches die Justizleitung für die Strafverfahren ST.2021.99/100 neu als zuständig erkläre. 2.3. Mit Verfügungen des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 13. bzw. 20. Oktober 2021 wurde die Verhandlung in den Strafverfahren ST.2020.111/112 vom 27. Oktober 2021 abgesagt.