1.3. Am 25. Juni 2021 überwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die gegen die Beschuldigten je wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und mehrfacher falscher Anschuldigung ausgefällten Strafbefehle vom 28. Mai 2021 samt deren Einsprachen vom 10. Juni 2021 an das Bezirksgericht Lenzburg zur Durchführung des Hauptverfahrens (ST.2021.99/100). 1.4. Mit Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 25. August 2021 wurden die Strafverfahren ST.2020.111 und ST.2021.10 gegen den Beschuldigten 1 zur Weiterführung unter der Verfahrensnummer ST.2020.111 vereint.