Mit neuer Eingabe vom 21. April 2022 "Aargauer Justiz betrügt mich nachweislich" an die Bundesanwaltschaft (zuständigkeitshalber weitergeleitet an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau) machte der Beschwerdeführer erneut geltend, dass ein "Ex-Professor" des B. folgenschwere Falschaussagen für die Invalidenbegutachtung gemacht habe und die Justiz sich geweigert habe, das zu ahnden. Die Falschaussagen seien in mehreren Gerichtsurteilen gegen ihn verwendet worden. Der ehemalige Staatsanwalt F. habe sich geweigert, die Beschwerdemanagerin des Spitals zu befragen. Ein Oberrichter habe die "Gesetze der IV" manipuliert, damit die Falschaussagen nicht geahndet würden.