21. April 2022 – geltend, dass im IV-Abklärungsverfahren falsche Aussagen von Prof. C. gegen ihn verwendet worden seien. Zudem verweist er darauf, dass diese falschen Angaben in einem Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Versicherungsgericht, als besonders glaubwürdig dargestellt worden seien. Anlässlich eines Gesprächs von Anfang Mai 2021 auf der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau seien seine Einwände gutgeheissen worden, was jetzt jedoch nicht umgesetzt werde.