1.2. 1.2.1. Mit Eingabe vom 5. Januar 2022 an die Bundesanwaltschaft warf der Beschwerdeführer Prof. Dr. med. C. (ehemaliger […] am B.) und Dr. med. D. ([…], E.) vor, mit vorsätzlich falschen Angaben verhindert zu haben, dass er eine Invalidenrente erhalte. Gegen den ehemaligen Staatsanwalt F. und die leitende Staatsanwältin G. erhob er den Vorwurf, die Strafverfahren aus nichtigen Gründen eingestellt zu haben, was gegen Treu und Glauben verstosse. 1.2.2. Die Bundesanwaltschaft überwies die Eingabe am 11. Februar 2022 zuständigkeitshalber an die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau.