3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte am 24. August 2022 die Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie einzutreten sei. 3.3. Am 30. August 2022 leitete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts das an Erstere gerichtete Schreiben des Beschwerdeführers vom 26. August 2022 inkl. Kopie der Beschwerde weiter. -3- Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beschwerde richtet sich gegen die (lediglich als Gegenstand der körperlichen Untersuchung angeordnete und nicht als solche verfügte) Abnahme einer Blut- und Urinprobe und deren Auswertung.