3.4. Am 19. September 2022 verzichtete die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau auf die Erstattung einer Beschwerdeantwort. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Beschwerde richtet sich gegen die Verfügung der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 29. Juli 2022, mit welcher das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der amtlichen Verteidigung abgewiesen wurde.