3.3. Mit Urteil der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.126 vom 16. August 2022 wurde der Beschwerdeführer teilweise schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, bei einer Probezeit von 5 Jahren. Zudem wurde ihm eine Busse von Fr. 1'000.00 auferlegt (Ersatzfreiheitsstrafe: 10 Tage). Überdies wurde der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 15. November 2018 für 40 Tagessätze Geldstrafe à Fr. 80.00 gewährte bedingte Vollzug widerrufen. Die Verfahrens- und Parteikosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieses Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft.