3.2. Mit Schreiben vom 11. August 2022 ersuchte der Beschwerdeführer die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau um Verschiebung der auf den 16. August 2022 angesetzten Hauptverhandlung, bis das Obergericht über die Gewährung der amtlichen Verteidigung entschieden habe. Diesem Gesuch wurde nicht entsprochen und der Beschwerdeführer erschien ohne seinen Verteidiger zur Hauptverhandlung vom 16. August 2022.