" 1. Die Verfügung des Bezirksgerichts Aarau vom 29. Juli 2022 (ST.2022.126/ka/db) sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei für das Verfahren vor dem Bezirksgericht Aarau (ST.2022.126) in der Person des Unterzeichnenden eine amtliche Verteidigung beizugeben. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Staatskasse.