2. 2.1. Mit Eingabe vom 20. Juli 2022 ersuchte der Beschwerdeführer um Einsetzung seines am 15. Juli 2022 mandatierten freigewählten Verteidigers Rechtsanwalt Pascal Felchlin als amtlicher Verteidiger. 2.2. Mit Verfügung vom 29. Juli 2022 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau das Gesuch des Beschwerdeführers um Bewilligung der amtlichen Verteidigung ab. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 9. August 2022 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. August 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit folgenden Anträgen: