Die polizeiliche Einvernahme vom 11. Februar 2021 gibt nur ein rudimentäres Bild über die Beschuldigte ab, hat sie doch alle Fragen eher knapp beantwortet. Auch die Antworten auf die Fragen zum Grund der Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses sind oberflächlich gehalten, womit die Glaubhaftigkeit der Aussagen bzw. die Glaubwürdigkeit der Beschuldigten gestützt auf die Einvernahme alleine schwierig zu beurteilen ist. Auf einzelne Antworten der Beschuldigten wurde anlässlich der Einvernahme auch nicht weiter eingegangen.