3.4.2. Vorliegend steht der Vorwurf im Raum, dass die Beschuldigte über mehrere Monate hinweg Spielzeug aus den Räumlichkeiten der A. entwendet habe, so beispielsweise auch grössere Gegenstände wie eine Holzgarage, eine Holzspielküche, einen Holzhochstuhl für Puppen, ein grosses Pferd etc. - 10 -