Dem Antrag, sämtliche Accounts bei "Tutti.ch" zu edieren, könne nicht gefolgt werden, da dieser Antrag einer "Fishing Expedition" gleichkomme, welcher keine konkreten Hinweise zugrunden lägen, um eine solche Massnahme zu rechtfertigen. Zudem kämen als potentieller Verkaufsort nicht nur sämtliche Verkaufsplattformen, sondern auch der gesamte Bekannten- und Verwandtenkreis einer Täterschaft in Betracht, wobei eine Edition sämtlicher möglicher Absatzmärkte/Verkaufsplattformen unverhältnismässig sei. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau hat sich folglich mit den einzelnen Beweisanträgen auseinandergesetzt und die beantragten Beweismittel hypothetisch gewürdigt.