Beschwerdeführerinnen diverse Beweisanträge gestellt, so die erneute Befragung der Beschuldigten (Eingabe vom 27. Mai 2022), die Befragung der Beschwerdeführerin 2, von G. und von H. (Eingabe vom 27. Mai 2022, Eingabe vom 13. Juni 2022, Eingabe vom 27. Juni 2022) sowie die Befragung von I. (Eingabe vom 27. Juni 2022) und den Antrag auf Edition sämtlicher Accounts bei "Tutti.ch", die auf die Beschuldigte lauteten und/oder von ihr oder in ihrem Auftrag genutzt worden seien (Eingabe vom 27. Mai 2022). Die Beweisanträge seien mit Beweisergänzungsentscheid der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 21. Juli 2022 abgelehnt worden, weshalb eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt werde.