2. 2.1. Gemäss Strafanzeige vom 3. August 2021 bezichtigten die Beschwerdeführerinnen die Beschuldigte, dass sie während ihres Anstellungsverhältnisses als Gruppenleiterin und stellvertretende Leiterin der A. diverse Gegenstände entwendet und/oder beschädigt haben soll. Die Beschuldigte sei ab dem 22. Februar 2020 Mitarbeiterin der A. gewesen bis sich ihre (bis anhin ausgezeichnete) Arbeitsleistung und ihr Verhalten ca. ab Juni 2021 plötzlich verschlechtert hätten, so dass ihr in der Folge am 23. Juli 2021 ordentlich, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist, per 31. Oktober 2021 gekündigt worden sei.