3. 3.1. Mit Eingabe vom 8. August 2022 reichten die Beschwerdeführerinnen gegen die ihnen am 28. Juli 2022 zugestellte Einstellungsverfügung Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen ein: " 1. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 22. Juli 2022 (Geschäfts-Nr. STA1 ST.2021.5962) sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen die Beschuldigte fortzusetzen.